Privatsphäre
Wir verstehen uns als Ihr persönlicher Berater bei der Gestaltung Ihrer persönlichen Privatsphäre:
- Eheverträge
- Vereinbarungen aus Anlass von Trennung und Scheidung
- Vermögensausgleich und Unterhaltsregelungen
- Testamente und Erbverträge
- Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge
- Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge
| Berater: | Dr. Alexander Puplick Beate Puplick Dr. Thorsten Olav Lau |
Vererbung und Familie
Über wesentliche familienrechtliche Beziehungen sollten Sie sich frühzeitig vertraglich Klarheit verschaffen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf das eheliche Güterrecht, Unterhaltspflichten und Versorgungsansprüche. Im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit oder Beteiligung können Sie somit familiäre Konflikte und nicht kalkulierbare Risiken für Ihren Partner vermeiden. Vor Gericht vertreten wir Sie in familienrechtlichen Verfahren zu Scheidung, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht.
Besonders für Unternehmer ist die frühzeitige erbrechtliche Gestaltung der Lebens- und Vermögenssphäre von großer Bedeutung. So sollten Sie entscheiden, ob Sie Ihre Unternehmensnachfolge durch Unternehmensverkauf zu Lebzeiten oder durch eine vorweggenommene Erbfolge auf Ihre nachfolgenden Generationen regeln. Das gilt gerade dann, wenn Sie bestimmte Vermögensgegenstände nur bestimmten Personen oder Institutionen überlassen wollen.
Die Vorsorgeregelung hilft Ihnen und Ihrer Familie, zukünftige unerfreuliche Auseinandersetzungen im Familienkreis zu vermeiden. Sollte beim Erbfall der Nachlass unzureichend geregelt sein, ist es Ihr Recht, Probleme anzusprechen und notfalls auch gerichtlich zu klären. darüber hinaus beraten wir Sie in Fragen zu Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten.
Persönliche Lebenssphäre
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union befinden wir uns in einer kaum fassbaren Vielzahl privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Diese beinhalten die Familie, Arbeit, und Freizeitaktivitäten bei Sport und Spiel – vom Betätigen des Lichtschalters bis hin zur Heimfahrt mit dem privaten PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Kommt es dort zu Konflikten oder Schadensereignissen, unterstützen wir Sie mit Rat und Tat.
Wir beraten Sie gern in Bezug auf das Vertragsrecht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Werkverträge. Bei Fragen hinsichtlich der Regelungen zum Fernabsatzgesetz und E-Commerce, zum Straßen- und Straßenverkehrsrecht, zum Kaufrecht beim Erwerb beweglicher Wirtschaftsgüter sowie zum Miet- und Pachtrecht stehen wir Ihnen ebenfalls als kompetente Partner zur Seite.
Nähere Informationen zum Erbrecht, zu Patientenverfügungen sowie zu Betreuungs- und Vorsorgevollmachten finden Sie unter der Rubrik „Familie“ (Link).


